Fit für Finanzen - Grundlagen der Börse - Lektion 11

Steuern – Abgaben auf Ihre Börsenerträge

Bei der Anlage in Wertpapieren gilt es, steuerliche Aspekte zu beachten, die sich überwiegend um den Begriff „Abgeltungsteuer“ drehen.

Durch die Abgeltungsteuer werden verschiedene Kapitalanlageformen einheitlich behandelt und die Kapitalerträge pauschal mit 25 % besteuert – zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Allerdings lässt Ihnen der Fiskus bestimmte Freiräume. Dazu sollten Sie beispielsweise beim Kauf von Anleihen gleich einen Freistellungsauftrag erteilen. Ledige können so jährlich bis zu 801 Euro Zinsen einnehmen, ohne einen Cent Steuern darauf zu zahlen. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Freibetrag. Werden die steuerlichen Abzüge normalerweise von der Bank direkt einbehalten, erfolgt die Zinsauszahlung bei rechtzeitiger Einreichung des Freistellungsauftrags innerhalb der Freibetragsgrenzen abzugsfrei.


Die Abgeltungsteuer

Abgeltungssteuer

Besteuerung

Reicht der Freistellungsauftrag nicht aus, dann greift die Abgeltungsteuer. Alle Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % besteuert – zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

  • Alle zufließenden Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.
  • Die Besteuerung erfolgt durch die Banken und zwar mit abgeltender Wirkung. In der Regel braucht der Anleger deshalb seine Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung anzugeben.
  • Es besteht keine Spekulationsfrist auf Kursgewinne. Die Veräußerungsgewinne bzw. –verluste sind ohne zeitliche Begrenzung zu versteuern.
  • Alle Dividenden und Veräußerungsgewinne aus erworbenen Aktien werden (nach Abzug des Sparerpauschbetrags) voll besteuert.
  • Der Sparerfreibetrag von 750 Euro und die Werbungskostenpauschale von 51 Euro werden zusammengeführt zu einem Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. bei Zusammenveranlagten 1.602 Euro. Individuelle Werbungskosten können nicht abgesetzt werden.

Bitte beachten Sie:

Die gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich jederzeit ändern. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit für Informationen zum Steuerrecht die von der Deutschen Bank AG bereitgestellt werden, wird deshalb keine Gewähr übernommen und ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.

Erfahren Sie in Lektion 12, wie Sie am besten Ziele definieren.