Bei Eröffnung eines Wertpapierdepots sind wir gemäß Gesetzesvorgaben verpflichtet, Sie nach Ihren Kenntnissen und Erfahrungen im Wertpapierhandel zu fragen.
Wir nennen das Angemessenheitsprüfung. Damit beurteilen wir, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Risiken im Zusammenhang zum jeweiligen Finanzinstrument und der Wertpapierdienstleistung angemessen beurteilen zu können. Auf Ihren Angaben basierend, wird Ihre persönliche Risikoklasse festgelegt. Diese beschreibt, bis zu welcher maximalen Risikoklasse für Finanzinstrumente Sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Erhalten wir die erforderlichen Informationen von Ihnen nicht, informieren wir Sie, dass eine Beurteilung der Angemessenheit nicht möglich ist. In diesen Fällen obliegt es Ihrer eigenen Entscheidung, ob Sie das Finanzinstrument ungeachtet unserer Hinweise trotzdem ordern wollen. Es dient Ihrem eigenen Schutz und ist daher überaus wichtig, dass Sie uns vollständige und richtige Angaben machen.
Die Deutsche Bank fordert Sie einmal im Jahr auf, diese zu aktualisieren. Das machen Sie selbstständig im Online-Banking unter dem Reiter „Services“ der Rubrik „Online-SelfServices“ und „Sonstiges“. Ihr aktuelle Angemessenheitsprüfung bestätigen Sie mit dem PIN/TAN-Verfahren.
Mehr Informationen zu den Risikoklassen der Deutschen Bank und wie diese festgelegt werden finden Sie im .